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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung

  • § 1 Gegenstand / Dürchführung des Vertrages

    • Dükan Personalservice GmbH – Mitarbeiter stehen dem Entleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages am vereinbarten Einsatzort zur Verfügung. Dükan Personalservice – Mitarbeiter, werden gemäß den vom Entleiher beschriebenen fachlichen Anforderungen der auszuführenden Tätigkeit, ausgewählt und sind von ihm entsprechend einzusetzen. Während des Einsatzes beim Entleiher unterliegen Dükan Personalservice GmbH – Mitarbeiter dessen Arbeitsanweisungen und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung, wobei vertragliche Beziehungen zwischen Dükan Personalservice GmbH – Leiharbeitnehmern und dem Entleiher nicht begründet werden. Diese bestehen ausschließlich zwischen dem Entleiher und der Dükan Personalservice GmbH. Sollte der Dükan Personalservice GmbH – Leiharbeitnehmer vom Entleiher mit anderen als den vereinbarten Tätigkeiten betraut werden oder an einem anderen Tätigkeitsort eingesetzt werden und erwachsen dem Leiharbeitnehmer deshalb durch Tarifvertrag oder aufgrund anderer Umstände höhere Lohnansprüche gegen Dükan Personalservice GmbH als bei der ursprünglich mit dem Entleiher vereinbarten Tätigkeit, so ist Dükan Personalservice GmbH berechtigt, die Arbeitnehmerüberlassung zu dem Satz abzurechnen, der für die Überlassung einer entsprechend qualifizierten Kraft angefallen wäre. Insoweit gilt die allgemeine Preisliste der Dükan Personalservice GmbH.
  • § 2 Arbeitssicherheit

    • Der Entleiher hat den Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung bezogen auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich in Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Er hat sicherzustellen, dass am Beschäftigungsort des Leiharbeitnehmers die geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden und die Einrichtungen und Maßnahmen der „Ersten Hilfe“ gewährleistet sind. Soweit die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung voraussetzt, hat der Kunde vor Beginn der Tätigkeit eine solche Untersuchung durchzuführen. Soll der Leiharbeitnehmer zu Zeiten bzw. an Tagen eingesetzt werden, an denen die Beschäftigung nur mit besonderer behördlicher Genehmigung zulässig ist, hat der Kunde diese Genehmigung vor der Beschäftigung zu diesen Zeiten bzw. an diesen Tagen einzuholen. Der Entleiher ist verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften zu überwachen. Die vorstehenden Pflichten bestehen unbeschadet der Pflichten der Dükan Personalservice GmbH. Der Entleiher gestattet Dükan Personalservice GmbH – nach vorheriger Absprache den Zutritt zum Tätigkeitsort der Leiharbeitnehmer, um sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen. Sollte der Leiharbeitnehmer bei mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungen oder Schutzkleidung die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit berechtigterweise ablehnen, haftet der Entleiher für den dadurch entstehenden Lohnausfall.
  • § 3 Kündigung des Vertrages

    • Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 5 Arbeitstagen zum jeweiligen Wochenende gekündigt werden, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigung ist gegenüber einem vertretungsberechtigten Dükan Personalservice GmbH Mitarbeiters abzugeben. Der Leiharbeitnehmer ist spätestens am vorletzten Arbeitstag zu informieren. Zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages berechtigen insbesondere
    • • Die Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften durch den Entleiher
    • • Die erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Entleihers
    • • Zahlungsverzug des Entleihers, insbesondere auch gegenüber anderen Dükan Personalservice GmbH Geschäftsstellen
    • • Die Fälle in denen die Arbeitsleistung im Entleiherbetrieb auf Grund von Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder andere Gründe im Sinne von § 323 BGB unmöglich oder unzumutbar geworden ist.
  • § 4 Haftung

    • Dükan Personalservice GmbH – Leiharbeitnehmer sind weder Verrichtungs- noch Erfüllungsgehilfen von der Dükan Personalservice GmbH. Der Verleiher haftet ausschließlich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Leiharbeitnehmer. Der Entleiher verpflichtet sich, den Verleiher von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem Leiharbeitnehmer übertragenen Tätigkeiten geltend machen.
  • § 5 Rechnungslegung

    • Stundennachweise werden grundsätzlich rechtsverbindlich unterschrieben und dem Leiharbeitnehmer oder direkt dem Verleiher wöchentlich ausgehändigt. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Leiharbeitnehmer sind nicht befugt Zahlungen entgegen zu nehmen.
  • § 6 Mehrarbeit und Zuschlagsberechnung

    • a) Spätschichtzuschlag 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr  =  15 %
      b) Nachtzuschlag 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr  =  25 %
      c) Überstundenzuschlag 40. Std. – 45. Std.  =  25 %
      d) Überstundenzuschlag ab der 45. Stunde  =  50 %
      e) Samstagszuschlag 1. und 2. Stunde  =  25 %
      f) Samstagzuschlag ab der 3. Stunde  =  50 %
      g) Für Arbeitsstunden an Sonntagen  =  70 %
      h) Für Arbeitsstunden an normalen Feiertagen  =  70 %
      i) Für Arbeitsstunden an Neujahr, 1. Oster, Pfingst-, Weihnachstag und dem 1. Mai  =  150 %
  • § 7 Dükan Personalservice GmbH - Leiharbeitnehmer

    • Dükan Personalservice GmbH Leiharbeitnehmer sind nicht befugt rechtsverbindliche Handlungen vorzunehmen oder verpflichtende Erklärungen entgegenzunehmen oder abzugeben. Der Entleiher verpflichtet sich, ihm von Dükan Personalservice GmbH überlassenen Leiharbeitnehmer nicht abzuwerben. Weiterhin verpflichtet der Entleiher sich, ihm von Dükan Personalservice GmbH überlassenen Leiharbeitnehmer für die Dauer von drei Monaten nach Ausspruch einer Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses des Leiharbeitnehmers bei Dükan Personalservice GmbH nicht in seinem eigenen im verbundenen Betrieb zu beschäftigen. Sollte der Entleiher ein solches Beschäftigungsverhältnis gleichwohl begründen wollen, verpflichtet sich der Entleiher zur Zahlung einer Ablösesumme. Die Höhe der Ablösesumme richtet sich nach dem zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer vereinbarten Bruttomonatsgehalt und beträgt das zweifache des Bruttomonatsgehalts zzgl. der gesetzlichen MwSt. Das Bruttomonatsgehalt ermittelt sich aus dem Bruttojahresgehalt geteilt durch zwölf. Nach einer durchgehenden Überlassungsdauer von 12 Monaten, ist die Übernahme eines Leiharbeitsnehmers für den Entleiher kostenlos.
  • § 8 Beanstandungen

    • Beanstandungen jeglicher Art sind sofort nach Feststellung, spätestens aber binnen 7 Tagen nach Entstehung des die Beanstandung begründeten Umstandes schriftlich vorzubringen. Beanstandungen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen sind ausgeschlossen. Ist der Auftrag beendet sind Beanstandungen in jedem Fall innerhalb von 7 Tagen schriftlich vorzubringen.
  • § 9 Schlußbestimmungen

    • Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Entleihers, die mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind für Dükan Personalservice GmbH nicht verbindlich, auch wenn Dükan Personalservice GmbH Ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat. Ergänzungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte ein Teil einer Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertragswerks am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist nach Wahl von Dükan Personalservice GmbH deren Firmensitz oder der Sitz der für die Vertragsausführung zuständigen Dükan Personalservice GmbH Niederlassung, bzw. Geschäftsstelle.